Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat das Urteil im Kündigungsrechtsstreit einer vom Arbeitgeber fristlos gekündigten Kassiererin verkündet und die Kündigung, wie schon das Arbeitsgericht in erster Instanz, auch in zweiter Instanz als rechtmäßig bezeichnet. Die seit 1977 als Kassiererin beschäftigte Klägerin habe 2 ihr nicht gehörende Leergutbons im Werte von 0,48 und 0,82 Cents unrechtmäßig aus dem Kassenbüro entnommen und für sich selbst eingelöst.
Ich kann dieses Urteil nicht so ganz verstehen, es ist doch nicht bewiesen, sondern lediglich ein Verdacht. Allerdings wußte ich auch nicht, dass es beim Arbeitsgericht eine andere Rechtsgrundlage gibt. Beim Strafrecht heißt es ja, in dubio pro reo. Beim Arbeitsgericht geht es in erster Linie um den Vertrauensverlust.
da trittst du bei mir offene Türen ein. Ich hatte bis dato noch nicht davon gehört, bis mich vorgestern früh die Radionachrichten damit beglückt haben. Ich kann nur den Kopf darüber schütteln. Da der Pfand im Geschäft ja abgegeben wurde, kann man mit den dazugehörigen Bons doch machen , was man will. Dachte ich zumindest. Denn für das Geschäft entsteht doch null Schaden bzw. Verlust. Bei solchen Geschichten habe ich eher das Gefühl, ein Mitarbeiter muss „losgeworden werden“. Anders kann ich mir das ganze nicht erklären. Auch dann nicht, wenn das ganze unter Vertrauensbruch fällt. Denn, wie schon oben gesagt, es entsteht doch null Verlust.
da sollte wohl jemand entsorgt werden aus der Firma ,hab gehört die Frau war in der Gewerkschaft aktiv das hat dem Arbeitgeber gar nicht gepasst .....da kam das mit dem lächerlichen Pfandbon grad richtig um sie loszuwerden ....